Ein Lebenslauf sollte kompakt sein. Daher sollte Platz für die wirklich wichtigen Informationen gespart werden. Welche Informationen gehören nicht in einen Lebenslauf?
Ausbildung
Zur Ausbildung gehören die schulische und akademische Ausbildung. Es ist ausreichend, hier den höchsten Bildungsabschluss aufzuführen. Die Grundschule und auch die Klassen 5-10 sind mehr oder weniger bedeutungslos und interessieren wohl kaum einen Personalchef. Lediglich bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz sollten da etwas mehr Angaben gemacht werden. Wenn ein akademischer Abschluss vorliegt, interessiert selbst die Abiturnote kaum jemanden. Bei den Angaben zum akademischen Abschluss reicht dann auch die Universität oder Fachhochschule, den Grad des Abschlusses und natürlich die Abschlussnote.
Praktika
Die Angabe von einem Praktikum sollte nur dann erwähnt werden, wenn der Bewerber damit eine Lücke im Lebenslauf füllen kann. Ansonsten sollte das Praktikum nur angegeben werden, wenn es für diesen Job auch relevant ist und eine zusätzliche Information für die Personalabteilung liefert. Wer sich zum Beispiel auf eine Führungsposition bewirbt verfügt mit Sicherheit auch über die entsprechende Erfahrung in der Berufswelt. Da macht die Angabe von einem Praktikum während der Studienzeit in den meisten Fällen wenig Sinn.
Persönliche Daten
Das allgemein Gleichbehandlungsgesetz verbietet Arbeitgebern, Einstellungen anhand persönlicher Daten vorzunehmen. Dazu gehören Angaben wie z.B. Staatsangehörigkeit, Muttersprache, Familienstand, Parteizugehörigkeit und Religion. Sogar auf das Geburtsdatum kann verzichtet werden. Kein Bewerber darf wegen seines Alters nicht berücksichtigt werden. Natürlich ist es aber auch nicht verboten, die Angaben zu machen. Je nach Umfeld machen einige Angaben schon Sinn. Das sollte jeder selbst entscheiden.
Hobbys
Wenn ein Hobby keinen Bezug zu dem Job hat, sollte es auch nicht aufgeführt werden. Warum sollte einen Personalchef interessieren, ob sich der Bewerber für Stummfilme, Töpfern, Kunst, Fussball, Segeln, Bücher Lesen oder Bloggen interessiert? Das wird nur dann der Fall sein, wenn sich der ausgeschriebene Job damit zu tun hat. In allen anderen Fällen kann auf die Angabe von Hobbys verzichtet werden. Von Vorteil ist es sicherlich, wenn man sich bei einem Unternehmen zur Softwareentwicklung bewirbt und auf einen Blog hinweisen kann, der sich mit genau diesem Thema beschäftigt. Gefährliche Hobbys sollten besser nicht erwähnt werden. Welcher Personalchef will schon einen Angestellten, der jedes Jahr mehrmals ausfällt, weil er sich beim Motocross Motorradfahren mal wieder etwas gebrochen hat?